Was die Grüne Karte und Europolis abdecken

8 Min. Lesezeit

Grüne Karte und Europolis sind Haftpflicht gegenüber anderen. Verursachen Sie einen Unfall, zahlt die Police Personenschäden und Sachschäden Dritter nach dem Recht des Unfalllandes. Ihr eigenes Auto, Gepäck und die Behandlung des unfallverursachenden Fahrers sind nicht versichert.

Internationale Kfz-Haftpflicht: Deckung für Drittschäden bei Unfällen in Europa
Internationale Kfz-Haftpflicht: Deckung für Drittschäden bei Unfällen in Europa

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Einfach gesagt

Das ist kein Visum und keine Reisevollversicherung. Die Police beantwortet eine Frage: Wenn Sie ein fremdes Auto oder einen Menschen beschädigen, gibt es einen Versicherer, der die Opfer bezahlt?

Versichert ist das Fahrzeug, nicht ein namentlich genannter Fahrer. Fahren darf, wer die passende Fahrerlaubnis hat.

Was abgedeckt ist

Personenschäden anderer. Fußgänger, der andere Fahrer, in der Regel Mitfahrer. Behandlung, Reha, Entschädigung. Das ist keine private Krankenversicherung.

Fremdes Eigentum. Reparatur des anderen Autos, Zaun, Pfosten, Schaufenster, Verkehrszeichen.

Beispiel. Sie streifen in Polen auf dem Parkplatz einen Stoßfänger — die Police geht an das andere Auto. Ihre eigene Delle zahlt sie nicht.

Im Green-Card-System gilt die Pflichtversicherung des Unfalllandes. Siehe Council of Bureaux, Internal Regulations, 1 January 2025.

Welche Summen

Es gibt keine einheitliche Europasumme. Jedes Land setzt ein gesetzliches Minimum; manche liegen höher. Das sind Obergrenzen, kein Versprechen, dass jeder Schaden Millionen kostet.

EU-Minimum (Stand 2026), Artikel 9 der Richtlinie 2009/103:

  • Personenschäden: 6 450 000 € je Unfall oder 1 300 000 € je Geschädigtem;
  • Sachschäden: 1 300 000 € je Unfall.

Amtlich: konsolidierte Richtlinie auf EUR-Lex, Kurzdarstellung der Kommission, Richtlinie (EU) 2021/2118.

Ein EU-Staat darf mehr verlangen. Unter dieser Untergrenze sollte es in der EU nicht gehen.

Deutschland. Je Schadensfall: 7 500 000 € Personenschäden, 1 300 000 € Sachschäden. Quelle: Anlage zum PflVG, gesetze-im-internet.de.

Polen. Je Ereignis: 29 876 400 Złoty Personenschäden, 6 021 600 Złoty Sachschäden — die polnische Umsetzung des EU-Minimums. Quelle: Art. 36 des Pflichtversicherungsgesetzes, Beträge durch Gesetz vom 13. September 2024: Dziennik Ustaw, PDF, Sejm.

Frankreich. Sachschäden mindestens 1 300 000 € je Fall — Arrêté vom 16. März 2022 (Code des assurances A. 211-1-3). Eine eigene Obergrenze für Personenschäden steht in diesem Erlass nicht; Personenschäden folgen französischem Recht, nicht unter dem EU-Minimum.

Schweiz, Norwegen und Island folgen eigenem Recht.

Beträge werden von Zeit zu Zeit angepasst. Vor der Reise den aktuellen Gesetzestext prüfen.

Was nicht abgedeckt ist

  • Reparatur Ihres eigenen Autos;
  • Gepäck und Gegenstände im Innenraum;
  • Behandlung des unfallverursachenden Fahrers;
  • Abschleppen, Kraftstoff, Ersatzwagen;
  • Vorsatz;
  • grobe Verletzung der Versicherungsbedingungen.

Die genaue Liste steht in Ihrer Police und im Recht des Unfalllandes.

Wo sie gilt

Alle EU-Staaten sowie Schweiz, Norwegen und Island.

Im Zulassungsland des Fahrzeugs gilt diese Police nicht.

Bei einem Unfall

Anhalten, Warnblinker, nötigenfalls 112, Police zeigen, Fotos, europäischer Unfallbericht, Versicherer anrufen — die Nummer steht auf der Police. Geld geht an die Geschädigten, nicht an Sie für die eigene Reparatur.

Kurzübersicht

FrageAntwort
Wer wird bezahlt?Andere: Person und Sache
Eigenes AutoNein
Welche Summe?Recht des Unfalllandes; in der EU nicht unter dem Richtlinien-Minimum
Beispiel Deutschland7,5 Mio. € Person, 1,3 Mio. € Sache
Beispiel Polen29 876 400 Złoty Person, 6 021 600 Złoty Sache
Über den Autor
Andrey Trofimov

Gründer von Beinsurance · Experte für MTPL & OSAGO

Seit 2019 in der Kfz-Versicherung. Habe über 10.000 Fahrern aus den GUS-Staaten geholfen, Policen für Grenzübertritte auszustellen — Grüne Karte, Europolis, OSAGO für ausländische Fahrzeuge, Versicherungen für die Türkei, Serbien und Bosnien. In WhatsApp und Telegram antworte ich oft persönlich.

Häufige Fragen

Zahlt die Police mein Auto, wenn ich schuld bin?

Nein.

Wenn der andere schuld ist?

Dann ist das nicht Ihre Police. Dessen Versicherer zahlt Ihr Auto — falls er versichert ist.

Mitfahrer in meinem Auto?

Deren Personenschäden sind in der Regel Haftpflicht. Das ist keine Kasko und keine private Krankenversicherung. Maßgeblich ist das Unfallland.

Muss ich alle Fahrer eintragen?

Nein.

Warum unterschiedliche Summen?

Weil nach dem Recht des Unfallorts gezahlt wird. Siehe Internal Regulations des Council of Bureaux.

Sie zahlt anderen, wenn Sie den Unfall verursachen. Ihr Auto repariert sie nicht. In der EU gelten mindestens 6,45 Mio. € für Personenschäden und 1,3 Mio. € für Sachen; Deutschland und Polen nennen eigene amtliche Zahlen.

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